Förderung

Registrieren sie ihr Elektroauto für die THG-Quote und sichern sie sich ihre jährliche Prämie

Die Bundesregierung hat mit der THG-Quote eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Treibhausgasemissionen im Verkehr nachhaltig zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) dient als politisches Klimaschutzinstrument und verpflichtet Mineralölkonzerne, ihren CO2-Ausstoß sukzessive zu reduzieren. Dies gelingt nur, indem diese quotenverpflichteten Unternehmen vermehrt auf alternative Kraftstoffe setzen und die CO2-Einsparungen Dritter zukaufen. 

Seit dem 01.01.2022 werden vom Gesetzgeber auch Fahrer von vollelektrischen Fahrzeugen für die Reduzierung von Treibhausgasen und damit für ihre CO2-Einsparungen belohnt. Die jährlich verbrauchte Strommenge eines E-Autos wird dabei pauschal angerechnet, sodass der tatsächliche Stromverbrauch des Elektrofahrzeuges unerheblich ist.

Halter von E-Autos sind im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote berechtigt, diese pauschale Ladestrommenge beim Umweltbundesamt (UBA) für die THG-Quote zu registrieren. Das Fahrzeug erhält ein Zertifikat über die CO2-Ersparnis, welches an ein quotenverpflichtetes Unternehmen verkauft werden kann. Somit findet eine Übertragung der CO2-Einsparung auf quotenverpflichtete Mineralölkonzerne statt, die ihren Auflagen zur CO2-Reduzierung nachkommen und gleichzeitig durch die Umverteilung von Geldern den Wandel hin zu nachhaltiger Mobilität fördern.